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§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die bereit sind, den Vereinszweck zu unterstützen. Der Aufnahmeantrag ist in schriftlicher Form an den Vorstand zu richten. Dieser entscheidet über eine Aufnahme. Der Antrag von Minderjährigen, bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch
1. freiwilligen Austritt,
2. Tod,
3. Ausschluss
Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Vor dem Antrag des Vorstandes an die Mitgliederversammlung ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Der Beschluss des Ausschlusses ist dem Betroffenen durch den Vorstand mittels eingeschrieben Briefes bekannt zu geben. Ein Mitglied kann durch den Beschluss des Gesamtvorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz schriftlicher Mahnung mit der Beitragszahlung länger als drei Monate im Rückstand ist.
§ 6 Beiträge
Es sind Mitgliedsbeiträge zu entrichten. Über die Höhe der Beiträge, entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Beitrag ist eine Bringschuld und ist jährlich im Voraus zu entrichten.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
1. der vertretungsberechtigte Vorstand nach § 26 BGB
2. der Gesamtvorstand
3. die Mitgliederversammlung
§ 8.1 Der vertretungsberechtigte Vorstand nach §26 BGB
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